Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Löffelsend & Wein Compagny GmbH

  1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
  • Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns gekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit der Bestellung gelten unsere AGB als angenommen.

 

  1. BESTELLUNGEN UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Der Kaufvertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Käufers.

 

  1. PROSPEKTE, PREISLISTEN, PREISE, PFAND, VERSANDKOSTEN, RETOUREN
  • Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend. Jahrgänge können sich ändern.
  • Die in unseren Prospekten und Preislisten wie auch im Internet angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospektes oder einer neuen Preisliste oder einer neuen Veröffentlichung im Internet ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebotes und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebotes vorhandenen Warenbestand. Bei Anbruch (Abnahme von Einzelflaschen) berechnen wir einen Aufschlag von 0,15 EUR/Flasche. Bei der Rücknahme von Einzelflaschen erfolgt die Gutschrift dieses Aufschlages nicht.
  • Auf die in unseren Preislisten angegebenen Preise ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Bruttokaufpreis entsprechend.
  • Leergutrücknahmen werden durch den Fahrer separat notiert. Gutschriften für Leergutrücknahmen werden automatisch vom Wert der nächsten Lieferung abgezogen (versetzte Pfandgutschrift). Beteiligt sich der Käufer an dem von uns angebotenen Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen werden ihm Kosten für Entsorgung und Transport pro zurück geführtem Leergutbehälter (Sack) in Höhe von 7,50 EUR bei der Pfandgutschrift belastet.
  • Der Versand erfolgt im Raum Berlin ab einem Mindestbestellwert (Warenwert ohne Pfand) von netto 250,00 EUR. Der Versand im Raum Berlin erfolgt durch eigene LKW gegen eine Lieferpauschale pro Lieferstopp von 4,90 EUR, an Samstagen von 15,00 EUR. Die CO2-Abgabe beträgt pro Lieferstopp zusätzlich 4,90 EUR. Der Versand deutschlandweit erfolgt durch Spedition frei-Haus ab einem Bestellwert von 500,00 EUR. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versands, insbesondere Expressversand, werden Mehrkosten gesondert berechnet. Holt der Käufer die Ware von unserem Lager ab, wird keine Lieferpauschale berechnet. Bei Erreichen des Mindestbestellwertes entsteht kein Anspruch auf Gutschrift „ersparten“ Mindermengenzuschlags. Wird der Käufer direkt ab Lager unseres Lieferanten beliefert, gelten für den Frei-Haus-Versand die Lieferbedingungen des jeweiligen Lieferanten.
  • Bei Veranstaltungen berechnen wir einen Rücknahmezuschlag von 10 % des Wertes der zurückgegebenen Menge. Eine Rücknahme von Ware kann nur erfolgen, soweit diese vollständig, unversehrt, nicht beschädigt ist und sich in der gelieferten Umverpackung befindet. Soweit der Warenwert bepfandeter Ware nicht gutgeschrieben werden kann, erfolgt lediglich die Gutschrift des Pfandbetrages. Die Rückgabe nicht gutschreibungsfähiger Ware betrachten wir als Beauftragung zur sach- und umweltgerechten Entsorgung. Soweit diese Rückgabe zusätzliche Kosten verursacht, können diese an den Rückgeber weiterbelastet werden. Folgende Artikel sind aufgrund der beschädigungssensiblen Umverpackung generell von einer Rücknahme ausgeschlossen: AfG in Shrinkfolie (12×0,5 L PET), 10 L Dispenser Saft, Postmix Cola 10 L und 20 L, Saft und Milch im Tetrapack, Flaschen in Geschenkverpackungen. Bei Anlieferung und Abholung an und von „Eventlocation“ jeglicher Art, muss der sichere und störungsfreie Transport der Ware mit unseren Hilfsmitteln (insbesondere elektrische Ameise) gewährleistet sein. Jeglicher Auf- oder Abbaubetrieb von Messebauern, Technikern oder ähnlichem kann sich störend auf die Anlieferung und/oder Abholung auswirken und diese beeinträchtigen oder gar verhindern. Insbesondere bei Abholungen müssen Ware und Leergut auf den gelieferten Ladehilfsmitteln (Palette oder Rolli) bereitstehen. Unsere Fahrer können Ware oder Leergut nicht selbst zusammensuchen.

 

  1. LIEFERZEITEN, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT
  • Die von uns genannten Lieferzeiten sind nicht verbindlich.
  • Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant nicht liefert oder dass Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, von dem Verkauf zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinnahmten Lieferung betroffen ist – insoweit Teilrücktritt zu erklären.
  • Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der betreffenden Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der Lieferung betroffen ist – insoweit den Teilrücktritt zu erklären.

 

  1.  ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRÜBERGANG, VERSENDUNG
  • Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  • Wir versenden die Ware ab unserem Lager auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Gibt er einen solchen nicht an, ist Versendungsort die von Ihm angegebene Geschäftsadresse. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, erfolgt die Versendung auf Gefahr des Käufers.
  • Wenn wir mit dem Käufer keine bestimmte Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware durch uns.
  • Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere Bruch, zu untersuchen und Fehlmengen und den entstandenen Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren zu lassen, um Ansprüche an uns geltend zu machen. Eine Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss uns spätestens eine Woche nach Lieferdatum zugegangen sein.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
  • Soweit im Nachfolgenden nicht anders geregelt, übernehmen wir die Gewährleistung für mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Soweit nicht das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Käufers durch unser Verschulden zu Schaden gekommen ist, eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wurde, ist eine Haftung wegen uns zur Last fallender einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für jeden Anspruch, ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
  • Für Flaschenwein mit Korkgeschmack muss kein Ersatz geleistet werden. Das Ausscheiden von Kristallen (Weinstein) ist kein Mangel.

 

  1. KAUFPREISFÄLLIGKEIT, SKONTI, ZAHLUNGSVERZUG
  • Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort bei Lieferung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag nach § 288 BGB zu verzinsen. Eine nachträglich eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.

 

  1. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
  • Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
  • Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der unserer Forderung zugrunde liegt.

 

  1.  EIGENTUMSVORBEHALT UND VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er sich nicht uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzgl. angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen. Dem Käufer ist es untersagt, die Ware zu verpfänden oder eine Sicherungsübereignung vorzunehmen. Die aus dem Warenverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstanden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  • Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer die vollen Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl, freizugeben sind, soweit der Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig mehr als 20 % übersteigt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  • Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Stand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu geben.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungs- oder Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.

 

  1. VERPACKUNG

Verpackungen, Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, für die Entsorgung von Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Ausgenommen hiervon sind Paletten und Rollbehälter. Bei Belassung vor Ort wird hierfür ein Pfand i.H.v. 10,00 EUR je Palette und 75,00 EUR je Rollbehälter erhoben. Rückvergütung erfolgt bei Rücknahme einer Palette bzw. Rollbehälters gleicher Art und Güte.

 

  1. DATENSPEICHERUNG

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.wein-compagny.de unter dem Stichwort „Datenschutz“.

 

  1. ERKLÄRUNGEN, SCHRIFTFORM
  • Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab (z.B. gegenüber einem Handelsvertreter) sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie bei uns eingegangen sind.
  • Soweit das Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftlichkeit vorsehen, ist diese Form auch bei Übermittlung per Telefax, Telegramm oder E-Mail gewahrt.

 

  1.  AUSLANDSBERÜHRUNG, GERICHTSSTAND
  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
  • Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

 

STAND SEPTEMBER 2022